Allgemeine Geschäftsbedingungen
MELDR — Meldungen rund um Haus und Wohnung
Stand: 1. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform MELDR (Web-App unter meldr.de im Browser, optional installierbar als PWA) und aller damit verbundenen Dienste. Vertragspartner und Betreiber ist Marlon Wessmann, handelnd unter MELDR (Einzelunternehmen), Loowstraße 10a, 49811 Lingen, Deutschland (E-Mail: info@meldr.de, Telefon: 0151 55620084).
Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB sind unter meldr.de/agb ständig abrufbar.
§ 2 Nutzerrollen
Nutzer können in MELDR in unterschiedlichen Rollen auftreten. Je nach Rolle stehen unterschiedliche Funktionen und Berechtigungen zur Verfügung:
Vermieter verwalten Immobilien und Wohneinheiten, legen Mieter-Zugänge an, bearbeiten Meldungen, veröffentlichen Aushänge und Schreiben, koordinieren Termine und verwalten Handwerker.
Hausverwaltungen nutzen die Plattform in der Regel mit denselben technischen Funktionen wie Vermieter (Rolle „Vermieter“), soweit ihnen ein entsprechendes Konto durch den Betreiber eingerichtet wurde. Sie können Team-Mitarbeiter (Sachbearbeiter) mit eigenem Login einladen.
Team-Mitarbeiter (Sachbearbeiter von Hausverwaltungen) bearbeiten auf Weisung des Inhabers die ihnen zugewiesenen bzw. vertretenen Immobilien und Wohneinheiten mit eingeschränkten Berechtigungen gegenüber dem Inhaber-Konto.
Mieter melden Mängel und Anliegen, nehmen Aushänge und Schreiben zur Kenntnis, beteiligen sich an Terminabstimmungen und nutzen das Postfach — ausschließlich im Rahmen der ihnen durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zugewiesenen Wohneinheit.
Handwerker bearbeiten ihnen zugewiesene Meldungen und Termine. Sie können vom Vermieter als Stammdatensatz geführt werden oder sich unter /handwerker-registrierung selbst registrieren (MELDR-Partner). Mit eigenem Konto melden sie sich mit E-Mail und Passwort an; nach Prüfung der Gewerbeanmeldung können sie auf der Plattform als „Gewerbe verifiziert“ gekennzeichnet werden.
Der Betreiber kann die Rollen und Funktionen technisch weiterentwickeln oder anpassen, soweit hierdurch wesentliche Rechte der Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
MELDR ist eine digitale Plattform zur Organisation der Kommunikation und Abläufe im Wohnumfeld zwischen Vermietern bzw. Hausverwaltungen, Mietern und Handwerkern.
MELDR wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Gegenstand der Tätigkeit des Betreibers ist die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwarelösungen für digitale Mängelmeldungen und Kommunikationsprozesse in der Immobilienverwaltung. Der Betreiber erbringt keine Hausverwaltung, keine Handwerksvermittlung im eigenen Namen und keine Rechts-, Steuer- oder Verwaltungsberatung.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere — je nach Rolle und Freischaltung — folgende Funktionen:
- Verwaltung von Immobilien und Wohneinheiten inkl. Mieter-Zugangsdaten (Wohnungs-ID)
- Team-Accounts für Hausverwaltungen (mehrere Mitarbeiter, Zuständigkeiten pro Objekt, Vertretung)
- Eigentümer/Vermieter verwalteter Objekte (Stammdaten, Zuordnung zu Immobilien)
- Vermieter-Einladung durch den Betreiber (Admin) mit E-Mail-Link zur Kontoeinrichtung
- Mieter-Einladungslinks zur Selbstpflege von Kontaktdaten (Token-Link)
- Meldungen (Mängelmeldungen) mit Status, Zuweisung an Handwerker und Kommunikation; optionale Anzeige des Handwerker-Kontakts (Telefon, E-Mail) für Mieter
- Archivierung und endgültiges Löschen von Meldungen durch Vermieter
- Konfiguration von Meldungskategorien, Räumen, Problemen und Gewerken
- Aushänge und Rückmeldungen
- Schreiben / Postfach zwischen Vermieter und Mietern
- Terminanfragen, Kalender und Terminabstimmung
- Handwerkerverwaltung, Objektzuweisung und Zuweisung zu Meldungen
- Handwerker im Umkreis (Geocoding) und externe Weiterleitung per E-Mail/Link an Handwerker ohne Konto
- Upload und Verwaltung von Dokumenten und Fotos im Zusammenhang mit Meldungen und Aushängen
- Browser-Benachrichtigungen im geöffneten Tab (Notification-API, optional) — kein serverseitiger Push in der Web-App
- E-Mail-Benachrichtigungen (z. B. Passwort-Reset, Vermieter-Einladung, soweit technisch verfügbar)
Der Betreiber schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge (z. B. erfolgreiche Reparatur oder Vermietung). Es wird kein Rechts-, Steuer- oder Verwaltungsberatungsverhältnis begründet.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Nutzungsvertrag kommt zwischen dem jeweiligen Nutzer und Marlon Wessmann als Betreiber zustande.
(2) Vermieter und Hausverwaltungen: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer die Kontoeinrichtung unter /vermieter/einrichten abschließt und dabei die AGB sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert, oder wenn der Nutzer die Annahme auf andere vom Betreiber dokumentierte Weise erklärt. Vermieter-Konten werden in der Regel durch den Betreiber (Administrator) angelegt; der Nutzer erhält eine Einladungs-E-Mail mit zeitlich begrenztem Link (in der Regel 7 Tage) zur Einrichtung von Stammdaten und Passwort. Der Administrator legt kein Passwort für den Vermieter fest — das Passwort wird vom Nutzer bei der Einrichtung selbst gewählt. Eine Selbstregistrierung ist nur zulässig, soweit der Betreiber dies ausdrücklich vorsieht. Mit Abschluss der Kontoeinrichtung — nicht erst mit einem späteren Login — kommt der Nutzungsvertrag zustande. Das öffentliche Formular unter /vermieter-interesse dient der Kontaktaufnahme und begründet allein noch keinen Nutzungsvertrag.
(3) Team-Mitarbeiter (Hausverwaltungen): Sachbearbeiter erhalten vom Inhaber des Vermieter-Kontos eine Einladungs-E-Mail mit zeitlich begrenztem Link (in der Regel 7 Tage) zur Kontoeinrichtung unter /vermieter/mitarbeiter-einrichten. Der Vertrag mit dem Betreiber kommt zustande, wenn der Mitarbeiter die Einrichtung abschließt und dabei die AGB sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert — nicht erst mit einem späteren Login.
(4) Mieter: Mieter erhalten Zugangsdaten (Wohnungs-ID und Passwort) durch ihren Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung. Der Vertrag mit dem Betreiber kommt zustande, wenn der Mieter sich erstmals anmeldet und die AGB sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert. Für die Berechtigung zur Nutzung ist der Vermieter verantwortlich.
(5) Handwerker: Handwerker können vom Vermieter als Stammdatensatz geführt werden. Zusätzlich können sie sich unter /handwerker-registrierung selbst registrieren (AGB, Datenschutz, Gewerbeanmeldung). Sofern ein eigenes Handwerker-Konto mit E-Mail-Login besteht, kommt der Vertrag mit dem Betreiber durch Registrierung bzw. erstmalige Anmeldung und Akzeptanz der AGB sowie der Datenschutzerklärung zustande.
(6) Der Betreiber kann die Freischaltung von Konten von der technischen und vertraglichen Voraussetzung abhängig machen (z. B. AVV-Akzeptanz für Vermieter, soweit personenbezogene Mieterdaten verarbeitet werden).
§ 4a Verbraucher und Widerruf
Entgeltliche Verträge mit Vermietern, Hausverwaltungen oder Handwerkern richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte, insbesondere ein etwaiges Widerrufsrecht. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall vor Vertragsschluss bereitgestellt.
§ 5 Nutzungsberechtigung und Konten
(1) Die Nutzung setzt eine persönliche, nicht übertragbare Zugangsberechtigung voraus. Jeder Nutzer ist für die vertrauliche Behandlung seiner Zugangsdaten verantwortlich und darf diese nicht an Dritte weitergeben.
(2) Vermieter und Hausverwaltungen dürfen im Rahmen ihrer Kontingente Wohneinheiten und damit verbundene Mieter-Zugänge anlegen. Sie sind dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten.
(3) Mieter dürfen nur die ihnen zugewiesene Wohnungs-ID nutzen. Handwerker dürfen nur auf Meldungen und Daten zugreifen, die ihnen der jeweilige Vermieter zugewiesen hat oder die im Rahmen einer Objektzuweisung bzw. als MELDR-Partner im Umkreis sichtbar sind.
(4) Mehrfachkonten zur Umgehung von Beschränkungen (z. B. Kontingente für Wohnungs-IDs) sind unzulässig.
§ 6 Pflichten der Nutzer
Nutzer verpflichten sich insbesondere:
- wahrheitsgemäße und erforderliche Angaben zu machen, soweit sie Daten eingeben;
- keine rechtswidrigen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalte hochzuladen oder zu verbreiten;
- keine Schadsoftware einzubringen und die Plattform nicht missbräuchlich zu belasten (z. B. durch automatisierte Massenabfragen ohne Zustimmung);
- Zugangsdaten geheim zu halten und unverzüglich den Vermieter bzw. den Betreiber zu informieren, wenn ein Missbrauch vermutet wird;
- keine fremden personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage zu erheben, zu speichern oder zu missbrauchen;
- geltendes Recht, insbesondere Datenschutzrecht und Wohnungsrecht, zu beachten;
- bei Freigabe des Handwerker-Kontakts für Mieter sicherzustellen, dass Mieter und Handwerker hierüber angemessen informiert sind;
- bei Weiterleitung von Meldungsdaten per E-Mail an externe Handwerker sicherzustellen, dass der Empfänger berechtigt ist und informiert wird.
Vermieter und Hausverwaltungen sind für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Mieterdaten in MELDR verantwortlich (einschließlich Information der Mieter). Handwerker sind für die Richtigkeit ihrer Stammdaten und — bei Selbstregistrierung — der hochgeladenen Gewerbeanmeldung verantwortlich.
§ 7 Nutzerinhalte und Verantwortung
(1) Für alle von Nutzern eingestellten Inhalte (Meldungen, Fotos, Dokumente, Aushänge, Schreiben, Nachrichten, Termindaten, Gewerbeanmeldungen usw.) sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich.
(2) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit nutzergenerierter Inhalte.
(3) Der Betreiber ist nicht verpflichtet, nutzergenerierte Inhalte vorab zu überprüfen, behält sich jedoch vor, bei Hinweisen auf Rechtsverstöße oder Verstöße gegen diese AGB zu prüfen und Inhalte zu sperren oder zu entfernen — einschließlich der Prüfung von Gewerbeanmeldungen im Rahmen der Handwerker-Verifizierung.
(4) Daten, die Vermieter per E-Mail oder externem Link an Handwerker ohne MELDR-Konto weitergeben, verlassen teilweise die Plattform; dafür trägt der Vermieter die Verantwortung.
§ 8 Sperrung und Einstellung einzelner Konten
(1) Der Betreiber kann Nutzerkonten oder einzelne Zugänge bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße oder wesentlichen Verstößen gegen diese AGB vorübergehend sperren oder dauerhaft deaktivieren. Erfolgt die Sperrung aus wichtigem Grund, wird der Nutzer — soweit möglich und zumutbar — vorab oder unverzüglich danach informiert.
(2) Vermieter können Mieter-Zugänge und Handwerker-Zuweisungen in ihrem Verantwortungsbereich selbst verwalten oder entziehen.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Kontolöschung
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Unentgeltliche Nutzung: Soweit keine entgeltliche Vereinbarung besteht, können beide Parteien den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft kündigen, indem sie die Nutzung einstellen und — soweit vorhanden — ihr Konto löschen lassen bzw. die Löschung beim Betreiber veranlassen.
(3) Entgeltliche Nutzung (Abonnement): Soweit zwischen dem Betreiber und einem Vermieter bzw. einer Hausverwaltung ein entgeltlicher Nutzungsvertrag individuell vereinbart wurde, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. E-Mail an info@meldr.de) gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Vermieter und Hausverwaltungen können ihr Konto über die vorgesehene Funktion zur Kontolöschung im Profil unwiderruflich löschen. Mit der Löschung werden die im Konto gespeicherten Daten des Vermieters in MELDR gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Archivierte Meldungen können vor der Kontolöschung weiterhin in der Immobilien-Historie eingesehen werden; eine endgültige Löschung einzelner Meldungen ist jederzeit möglich. Bei entgeltlicher Nutzung beendet eine Kontolöschung den Zugang technisch; Vergütungs- und Kündigungsregelungen aus einem entgeltlichen Vertrag bleiben bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Mieter haben kein separates Vermieter-Konto; sie können die Nutzung beenden, indem sie sich abmelden. Für Löschung personenbezogener Daten wenden sie sich primär an ihren Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung als Verantwortliche; der Betreiber unterstützt im Rahmen des technisch Möglichen.
(6) Nach Wirksamwerden der Kündigung bzw. Kontolöschung endet der Zugang zur Plattform. Bereits übermittelte Inhalte können in Backups oder Protokollen für eine begrenzte Zeit verbleiben, bevor sie gelöscht oder anonymisiert werden (Einzelheiten Datenschutzerklärung).
§ 10 Preise und Zahlung
(1) Für Vermieter und Hausverwaltungen werden die Entgelte individuell zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Nutzer vereinbart und in Vertrag, Auftragsbestätigung oder gesonderter Preisliste festgehalten (z. B. monatliches Entgelt pro Wohneinheit). Ohne eine solche Vereinbarung gilt die Nutzung als unentgeltlich. Mieter und Handwerker nutzen die Plattform im Rahmen der ihnen durch Vermieter bzw. Registrierung eröffneten Zugänge; separate Entgelte gegenüber dem Betreiber bestehen nur, soweit ausdrücklich vereinbart.
(2) Soweit kostenpflichtige Leistungen vereinbart werden, gelten die im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Preisliste genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Der Betreiber kann künftig Entgelte einführen oder anpassen; hierüber werden betroffene Nutzer rechtzeitig informiert. Bei wesentlichen Preiserhöhungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Einführung oder Anpassung von Entgelten begründet keine Zahlungspflicht für bislang unentgeltlich nutzende Nutzer, solange diese der entgeltlichen Nutzung nicht ausdrücklich zustimmen.
§ 11 Gewährleistung und Verfügbarkeit
(1) MELDR wird in dem jeweils aktuellen technischen Zustand bereitgestellt. Der Betreiber schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit. Gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere bei entgeltlichen Leistungen, bleiben unberührt.
(2) Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Web-App und Backend-Dienste, übernimmt jedoch keine Gewähr für ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster und höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.
(3) Bei unentgeltlicher Nutzung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam eingeschränkt.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Eine weitergehende Haftung für Schäden aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung, die im Profil unter „Rechtliches“ sowie öffentlich unter meldr.de/datenschutz abrufbar ist.
Verarbeiten Vermieter oder Hausverwaltungen personenbezogene Daten ihrer Mieter über MELDR, gilt ergänzend der zwischen ihnen und dem Betreiber geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Annahme des AVV ist für die Nutzung der entsprechenden Funktionen erforderlich, soweit der Betreiber dies technisch vorsieht (elektronischer Vertragsschluss über den Online-Dienst meldr.de; Einzelheiten Datenschutzerklärung).
Mieter und Handwerker schließen keinen gesonderten AVV mit dem Betreiber ab; ihre Datenverarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem Verhältnis zum jeweiligen Vermieter bzw. zum Betreiber als Verantwortlichem für Plattform-Stammdaten.
§ 14 Änderungen der AGB
Der Betreiber kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der technischen Funktionalität, der Sicherheitsanforderungen oder des Leistungsumfangs. Nutzer werden über wesentliche Änderungen in Textform (z. B. per E-Mail oder Hinweis auf der Plattform bzw. über den Online-Dienst meldr.de) informiert. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und der Betreiber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge, die Widerspruchsmöglichkeit und das Sonderkündigungsrecht hinweist. Bei wesentlichen Änderungen zulasten des Nutzers kann der Nutzer den Vertrag mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Lingen (Ems). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.